Bevölkerungsschutz

Hier finden Sie Informationen zum Warnsystem KatWarn und zur Warnung der Bevölkerung


 

Katastrophenschutz in Bayern

Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also Landratsämter und kreisfreie Städte, die Regierungen sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Die Katastrophenschutzbehörden arbeiten mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Einsatzorganisationen und den im Einzelfall betroffenen Behörden, Organisationen und sonstigen Stellen zusammen. Kern dieser Aufgabe ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

In Bayern gibt es grundsätzlich keine speziellen organisierten Katastrophenschutzeinheiten oder Katastrophenschutzeinsatzkräfte in einer festen Struktur. Über eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht können die Katastrophenschutzbehörden jedoch flexibel auf das Potenzial der folgenden Stellen und Organisationen zugreifen, auch wenn diese ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der betroffenen Katastrophenschutzbehörde haben:

  • Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern
  • Gemeinden, Landkreise und Bezirke
  • Sonstige der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Feuerwehren
  • Freiwillige Hilfsorganisationen
  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Daneben wirkt auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Katastrophenschutz mit. Zur Katastrophenhilfe kann auch die Bundespolizei angefordert werden. Auch die Bundeswehr ist ein wichtiger Baustein im bayerischen Hilfeleistungssystem: Die zivil-militärische Zusammenarbeit ist fest im Katastrophenschutz verankert. Auch Privatpersonen können in bestimmten Fällen zur Katastrophenabwehr herangezogenen werden. Mehr zum Katastrophenschutz-System in Bayern erfahren Sie unter https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/index.php oder https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/katastrophenschutzsystem/index.php

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern