Freiwillige Feuerwehr Jakobsthal e. V.
Informationen zum Feuerwehrverein
Das Vereinswesen der Feuerwehr ist in der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes geregelt.
Feuerwehrdienstleistende werden durch das satzungsmäßig festgelegte Vereinsorgan in den Verein und durch den Kommandanten in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen.
Der Feuerwehrverein der Freiwilligen Feuerwehr Jakobsthal ist ein eigenständiger, eingetragener Verein. Mitglieder dieses Vereins sind aktive und passive Feuerwehrangehörige, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Wie bei allen Freiwilligen Feuerwehren in Bayern gibt es auch in Jakobsthal unter dem Namen "Freiwillige Feuerwehr" zwei Organisationen:
1. Die aktive Wehr, die eine gemeindliche Einrichtung darstellt und die von der Gemeinde finanziert wird. Für sie besteht eine gemeindliche Satzung die das Dienstverhältnis der aktiven Feuerwehrleute gegenüber der Gemeinde regelt (z. B. fällt die Wahl des Kommandanten durch die aktiven Feuerwehrdienstleistenden in diesen Bereich).
2. Den Verein "Freiwillige Feuerwehr e.V.", der eine eigene Vereinssatzung besitzt. Er dient als rechtlicher Rahmen sowohl für die geselligen Aktivitäten der Feuerwehrleute als auch die Aufnahme von Fördermitgliedern und anderen Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, aber trotzdem die Feuerwehr unterstützen wollen. Für diesen Verein wird gemäß der Vereinssatzung von den Vereinsmitgliedern alle sechs Jahre Vorstand gewählt.
Der Verein ist rechtlich eigenständig und somit getrennt von der kommunalen Organisation "Feuerwehr Jakobsthal". Der Verein ist nicht dazu da, notwendige Ausrüstung, wie Schutzkleidung oder gar Einsatzfahrzeuge oder ein Feuerwehrhaus zu finanzieren und anzuschaffen, da dies gemäß dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (rein) die Aufgabe des Trägers der Feuerwehr, bei uns die Gemeinde Heigenbrücken, ist.
Aktuell besteht die Freiwilligen Feuerwehr Jakobsthal e. V. insgesamt aus:
Mitglieder gesamt XX
Satzung und Beitrittserklärung
Hier stellen wir Ihnen unsere Vereinssatzung und die Beitrittserklärung zur Verfügung: